Versicherungsschutz im Praktikum
Sie sind selbst f¨¹r Ihren Versicherungsschutz im Ausland verantwortlich!
W?hrend eines Praktikums m¨¹ssen Sie f¨¹r einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst die Verantwortung tragen.
Vor Antritt des Praktikums m¨¹ssen Sie daher eventuell eine zus?tzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung abschlie?en.
Nicht ausreichend sind die oft bei Banken angebotenen Auslandskrankenversicherungen oder Versicherungspakete, da diese in der Regel nur f¨¹r sechs Wochen gelten und auf Urlaubsreisen zugeschnitten sind.
Krankenversicherung
F¨¹r gesetzlich Versicherte besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen mit den meisten europ?ischen L?ndern, aber eine Zusatzversicherung f¨¹r einen Auslandsaufenthalt ist dringend anzuraten, da im Ausland nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland besteht.
Privatversicherte m¨¹ssen individuell kl?ren, ob Sie einen Versicherungsschutz im Ausland haben.
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Sch?den ab, die Sie w?hrend des Auslandsaufenthalts verursachen oder erleiden. F¨¹r diese Versicherungen gelten in den einzelnen L?ndern unterschiedliche Regelungen. Sie laufen daher Gefahr, von den Standardbedingungen Ihrer Versicherung nicht abgedeckt zu sein, wenn Sie z. B. nicht als Angestellte/r gelten.
Diese Versicherungen sind f¨¹r Praktikantinnen und Praktikanten besonders wichtig, da sie f¨¹r Sch?den, die sie w?hrend ihrer Arbeit verursachen, selbst haften.
Es ist daher individuell zu kl?ren, ob eine bereits bestehende Versicherung die Praktikantent?tigkeit im Ausland abdeckt. Es ist unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Zus?tzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gep?ck empfohlen.